Häufig gestellte Fragen

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Fragen für Flächenbetreiber

Wie viel Potenzial lassen Sie auf Ihrer Parkfläche liegen?

Nicht jede Fläche braucht dieselbe Regelung. Jede sinnvolle Lösung beginnt deshalb mit einem Blick auf Ihre konkrete Situation.
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Fragen für Autofahrer

Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten und haben Fragen zu Ihrem Vorgang?
Alle Angelegenheiten rund um Ihren Parkvorgang klären Sie am schnellsten über unser Service-Portal.

Was passiert, wenn ich die Parkzeit überschreite?

Bei Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Die Zahlungsaufforderung enthält alle notwendigen Informationen zu Betrag, Zahlungsfrist und Widerspruchsmöglichkeit.

Wie beantrage ich eine Überprüfung?

Sie können den Fall zunächst in unserem Service-Portal anhand der Beweisfotos mit Zeitstempel selbständig prüfen. Bestehen auf dieser Basis weiterhin Zweifel an der Richtigkeit, können Sie sichüber das Service-Portal direkt an unseren Support wenden. Alternativ kontaktieren Sie unseren Support per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder per Post.

Ich bin Halter, aber nicht gefahren. Was kann ich tun?

Als Halterin oder Halter sind Sie Adressat der Zahlungsaufforderung. Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst geführt haben, teilen Sie uns über das Service-Portal mit, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat. Wir prüfen den Vorgang und wenden uns gegebenenfalls an die fahrende Person.

Ich habe das Fahrzeug verkauft. Was muss ich tun?

Wenn Sie das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Parkvorgangs bereits verkauft hatten, teilen Sie uns dies bitte über das Service-Portal mit und fügen Sie einen Nachweis bei – zum Beispiel den Kaufvertrag oder die Abmeldebescheinigung. Wir stellen die Forderung ein, sofern der Verkauf nachgewiesen ist.

Ich hatte eine Panne auf dem Parkplatz und habe die Höchstparkdauer überschritten. Was kann ich tun?

Bitte kontaktieren Sie uns über das Service-Portal und schildern Sie die Situation. Legen Sie wenn möglich einen Nachweis bei, zum Beispiel einen Pannendienst-Beleg. Wir prüfen den Vorgang individuell und berücksichtigen nachgewiesene Sondersituationen.

Ich habe meine Parkscheibe ausgelegt und dennoch eine Zahlungsaufforderung erhalten. Warum?

Unser System arbeitet mit digitaler Kennzeichenerfassung, nicht mit Parkscheiben. Parkscheiben haben auf Loyal Parking-Standorten keine Gültigkeit. Die zulässige Parkdauer ist am Standort ausgeschildert und gilt für alle Fahrzeuge gleichermaßen.

Haben Sie Beweismaterial zu Unfällen oder Diebstählen auf dem Parkplatz?

Unsere Kameras sind ausschließlich auf Kennzeichen ausgerichtet und nicht für die allgemeine Videoüberwachung eingerichtet. Informationen zu solchen Ereignissen sind daher nicht Bestandteil unserer Aufnahmen. Für Unfälle oder Diebstähle wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Kontakt

Offene Fragen?

Nicht das Richtige gefunden? Schreiben Sie uns – wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage persönlich bei Ihnen zurück.