Wählen Sie, was auf Sie zutrifft. Wir führen Sie direkt zu den passenden Antworten.
loyal parking ist ein Anbieter für digitales Parkraummanagement. Wir entwickeln und betreiben Konzepte für private Parkflächen – von der Analyse über die Einrichtung bis zum laufenden Betrieb. Dabei treten wir als eigenständige Vertragspartei auf, sodass unsere Auftraggeber aus Parkraumkonflikten herausgehalten werden.
Parkraumkontrolle schützt eine Fläche vor unberechtigter Nutzung, ohne dass Parken etwas kostet. Fremdparker werden erfasst und von uns bearbeitet, berechtigte Nutzer parken kostenlos weiter. Parkraumbewirtschaftung führt kostenpflichtiges Parken ein – die Einnahmen fließen an den Auftraggeber. Welche Lösung passt, hängt von der Fläche und dem Ziel ab.
Parkraumvermietung erschließt ungenutzte Stellplätze als Einnahmequelle. Interessenten registrieren sich eigenständig über ein Onlineportal und schließen einen Dauerpark-Vertrag direkt mit loyal parking ab. Der Auftraggeber erhält die Einnahmen ohne Verwaltungsaufwand.
Wir betreuen Parkflächen im Einzelhandel, in der Immobilienverwaltung, im Gesundheitswesen, in der Gastronomie und in der Hotellerie. Entscheidend ist die Nutzungssituation auf Ihrer Fläche, nicht die Branche. Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welches Konzept zu Ihrem Standort passt.
Die Installation der Kennzeichensensorik und Beschilderung ist in vielen Konfigurationen kostenfrei. Die Konditionen für den laufenden Betrieb besprechen wir transparent im Beratungsgespräch.
Das hängt von der gewählten Lösung ab. Bei der Parkraumkontrolle trägt sich das Modell in vielen Fällen über die Vertragsstrafen bei Verstößen. Bei der Parkraumbewirtschaftung fließen Parkeinnahmen an den Auftraggeber. Die genauen Konditionen besprechen wir individuell.
Kameras erfassen bei der schrankenlosen Ein- und Ausfahrt automatisch das Kennzeichen des Fahrzeugs und speichern die Daten mit Zeitstempel. Das System gleicht die erfassten Kennzeichen mit berechtigten Nutzern ab und erkennt so Überschreitungen der Höchstparkdauer oder unberechtigte Fahrzeuge.
Das hängt von der gewählten Lösung ab. Bei der Parkraumkontrolle trägt sich das Modell in vielen Fällen über die Vertragsstrafen bei Verstößen. Bei der Parkraumbewirtschaftung fließen Parkeinnahmen an den Auftraggeber. Die genauen Konditionen besprechen wir individuell.
Von der Beauftragung bis zur Inbetriebnahme vergehen in der Regel sechs bis acht Wochen. Den genauen Zeitplan besprechen wir im individuellen Beratungsgespräch.
Wartung, technischer Support und Systemüberwachung übernehmen wir vollständig. Als Auftraggeber haben Sie keinen technischen Aufwand.
Jede von uns betreute Parkfläche wird mit individuellen Schildern ausgestattet, die Nutzungsregeln, Höchstparkdauer und Kontaktinformationen klar ausweisen. Die Beschilderung ist Voraussetzung für die rechtswirksame Durchsetzung der Parkregeln.
Nein. Die Kameras sind ausschließlich auf Kennzeichen ausgerichtet. Personen werden nicht erfasst oder gespeichert.
Ja. Die Kennzeichenerfassung erfolgt auf Basis berechtigter Interessen gemäß DSGVO. Eine Meldepflicht besteht nicht. Unsere Datenschutzbeauftragten stellen sicher, dass alle Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die erfassten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und nach Ablauf der vorgesehenen Fristen automatisch gelöscht.
Unverbindlich | Kostenfrei | Persönlich
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten und haben Fragen zu Ihrem Vorgang?
Alle Angelegenheiten rund um Ihren Parkvorgang klären Sie am schnellsten über unser Service-Portal.
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Die Zahlungsaufforderung enthält alle notwendigen Informationen zu Betrag, Zahlungsfrist und Widerspruchsmöglichkeit.
Sie können den Fall zunächst in unserem Service-Portal anhand der Beweisfotos mit Zeitstempel selbständig prüfen. Bestehen auf dieser Basis weiterhin Zweifel an der Richtigkeit, können Sie sichüber das Service-Portal direkt an unseren Support wenden. Alternativ kontaktieren Sie unseren Support per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder per Post.
Als Halterin oder Halter sind Sie Adressat der Zahlungsaufforderung. Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst geführt haben, teilen Sie uns über das Service-Portal mit, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat. Wir prüfen den Vorgang und wenden uns gegebenenfalls an die fahrende Person.
Wenn Sie das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Parkvorgangs bereits verkauft hatten, teilen Sie uns dies bitte über das Service-Portal mit und fügen Sie einen Nachweis bei – zum Beispiel den Kaufvertrag oder die Abmeldebescheinigung. Wir stellen die Forderung ein, sofern der Verkauf nachgewiesen ist.
Bitte kontaktieren Sie uns über das Service-Portal und schildern Sie die Situation. Legen Sie wenn möglich einen Nachweis bei, zum Beispiel einen Pannendienst-Beleg. Wir prüfen den Vorgang individuell und berücksichtigen nachgewiesene Sondersituationen.
Unser System arbeitet mit digitaler Kennzeichenerfassung, nicht mit Parkscheiben. Parkscheiben haben auf Loyal Parking-Standorten keine Gültigkeit. Die zulässige Parkdauer ist am Standort ausgeschildert und gilt für alle Fahrzeuge gleichermaßen.
Unsere Kameras sind ausschließlich auf Kennzeichen ausgerichtet und nicht für die allgemeine Videoüberwachung eingerichtet. Informationen zu solchen Ereignissen sind daher nicht Bestandteil unserer Aufnahmen. Für Unfälle oder Diebstähle wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
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