Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen, unseren Pressekontakt und weiterführende Materialien rund um Loyal Parking.
Feierabendparken: Wie Loyal Parking leerstehende Handelsflächen smart nutzbar macht.
Unser System wurde unter Berücksichtigung der strengen Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entwickelt. Die Erfassung der Kennzeichendaten erfolgt ausschließlich zur Berechnung der Parkdauer. Bei regelkonformer Ausfahrt werden die Daten umgehend gelöscht, während im Falle eines Parkverstoßes die relevanten Daten für 12 Monate gespeichert undanschließend anonymisiert werden.
Unser System arbeitet nicht mit Videoüberwachung. Es verwendet eine kamerabasierte Kennzeichenerfassung, die mittels Bildverarbeitung ausschließlich Standbilder des Kfz-Kennzeichens erfasst. Weitere Fahrzeugdetails oder personenbezogene Daten werden nicht erfasst oder gespeichert, sodass der Datenschutz jederzeit gewährleistet ist.
Die Beschilderung unserer Parkflächen entspricht den geltenden gesetzlichen Vorgaben und ist. Dadurch werden alle Nutzer klar und verständlich über die geltenden Nutzungsbedingungen informiert.
Parkberechtigte werden systemseitig registriert. Ihre Kennzeichen sind von der Erfassung und den daraus resultierenden Zahlungsaufforderungen ausgenommen, sodass sie die Parkflächen weiterhin uneingeschränkt nutzen können.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird individuell in Abstimmung mit unseren Auftraggebern festgelegt. Loyal Parking spricht die Zahlungsaufforderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aus.
Unser System erfasst Ein- und Ausfahrten automatisiert und berechnet so die Parkdauer. In Einzelfällen kann es, bedingt durch besondere äußere Einflüsse, zu einer fehlerhaften Erfassung kommen. Betroffene Nutzer, die von einem fehlerhaften Vorgang ausgehen, können sich über unser Service-Portal oder per E-Mail an unser Case Management wenden. Jede Beschwerde wird sorgfältig geprüft, und unberechtigte Forderungen werden selbstverständlich storniert.